Ab dem 28. Juni 2025 tritt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft, das Unternehmen verpflichtet, ihre digitalen Angebote barrierefrei zu gestalten. Dies betrifft insbesondere Websites, Online-Shops und mobile Anwendungen. Ziel ist es, allen Menschen, unabhängig von körperlichen oder geistigen Einschränkungen, den uneingeschränkten Zugang zu digitalen Inhalten zu ermöglichen.
Warum ist Barrierefreiheit wichtig für dein Unternehmen?
Eine barrierefreie Website erhöht nicht nur die Reichweite, sondern verbessert auch die Benutzerfreundlichkeit für alle Nutzer. Zudem vermeidest du rechtliche Risiken, die durch das BFSG entstehen können. Durch die Umsetzung der Barrierefreiheit signalisierst du soziale Verantwortung und förderst die Inklusion.
Anforderungen für digitale Angebote
Das BFSG orientiert sich an den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 und 2.2. Diese Richtlinien definieren Standards für die Barrierefreiheit von Webinhalten. Wesentliche Punkte sind:
- Wahrnehmbarkeit: Inhalte müssen für alle Sinne zugänglich sein.
- Bedienbarkeit: Alle Funktionen sollten mit verschiedenen Eingabemethoden nutzbar sein.
- Verständlichkeit: Informationen und Bedienung müssen klar und einfach sein.
- Robustheit: Inhalte sollten mit unterschiedlichen Technologien kompatibel sein.